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Hat der Mieter das Recht gegen eine mietrechtliche Abmahnung seines Vermieters gerichtlich vozugehen ? Abmahnung / Unterlassung / Beseitigung
Der für Wohnraummiete zuständige VIII. Zivilsenat hat am 20.02.2008 entschieden, dass ein Mieter weder Beseitigung , noch Unterlassung einer mietrechtlichen Abmahnung verlangen kann. Ein derartiges Klagebegehren ist unzulässig.
BGH Urteil vom 20.02.2008 Az.: VIII ZR 139/07
Nach dieser Entscheidung kann die Frage, ob die von dem Vermieter ausgesprochene Abmahnung berechtigt war dahingestellt bleiben, weil der Ausspruch einer unberechtigten Abmahnung im Mietrecht anders als im Arbeitsrecht noch keine Rechtsverletzung des Betroffenen darstellt.
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stehe ich Ihnen als Fachanwalt für Arbeits- und Mietrecht in Mannheim und Umgebung nach Terminsabsprache unter der Tel. 0621- 104080 gerne zur Verfügung.
Eingestellt am 23.02.2008 von H. Himmelsbach
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