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Diese Unternehmerentscheidung war nach dem Urteil des BAG nicht willkürlich oder sonst missbräuchlich, sondern beruhte auf nachvollziehbaren Erwägungen.
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht in Mannheim stehe ich Ihnen gerne bei der Beratung bzw. Vertretung in sämtlichen arbeitsrechtlichen Fragen zur Seite.
Eingestellt am 23.06.2008 von H. Himmelsbach
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