Kann sich ein Arbeitnehmer erfolgreich mit der Anfechtung eines Aufhebungsvertrages durchsetzen, wenn der Arbeitgeber mit dem Ausspruch einer fristlosen Kündigung gedroht hat ?

Das Bundesarbeitsgericht hat sich in einer aktuellen Entscheidung mit der Frage auseinandergesetzt, ob ein Arbeitnehmer den mit seinem Arbeitgeber geschlossenen Aufhebungsvertrag wirksam anfechten kann, wenn ihm im Falle des Nichtabschlusses des angebotenen Aufhebungsvertrages der Ausspruch einer fristlosen Kündigung in Aussicht gestellt wurde.

BAG, Urteil vom 28.11.2007, Az.: 6 AZR 1108/06

In dieser Entscheidung hat das BAG seine Rechtsprechung bestätigt, wonach das Inaussichtstellen einer Kündigung bei Ablehnung eines Aufhebungsvertrages grundsätzlich eine widerrechtliche Drohung iS. § 123 I BGB darstellen kann. Droht der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer mit einer fristlosen Kündigung, die ein "verständiger" Arbeitgeber nicht in Erwägung gezogen hätte, um den Arbeitnehmer zum Abschluss eines Aufhebungsvertrages zu veranlassen, dann wird die Widerrechtlichkeit dieser Drohung auch nicht durch eine dem Arbeitnehmer eingeräumte Bedenkzeit ausgeräumt.

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht mit Kanzleisitz in Mannheim stehe ich Ihnen in sämtlichen arbeitsrechtlichen Fragen nach vorheriger Terminsabsprache unter der Tel.: 0621 104080 gerne zur Verfügung.



Eingestellt am 07.03.2008 von H. Himmelsbach
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