Schluss mit den Rechtsirrtümern Teil 4: Keine Kündigung während der Krankheit

Bei dieser Annahme handelt es sich wiederum um einen leider weit verbreiteten Rechtsirrtum, der sowohl auf Arbeitgeber- als auch auf Arbeitnehmerseite immer noch anzutreffen ist.

Der Arbeitgeber darf selbstverständlich auch kündigen, wenn der Arbeitnehmer krank ist. Die bloße Tatsache, dass er dem Arbeitnehmer während der Krankheit bzw. einer attestierten Arbeitsunfähigkeit eine Kündigung zustellt, macht diese Kündigung nicht unwirksam.

Sollte das Kündigungsschutzgesetz auf das Arbeitsverhältnis Anwendung finden, muss der Arbeitgeber natürlich Gründe für seine Kündigung haben, die er auch im Prozess darlegen und beweisen muss. Das können unterschiedliche sein. Es gibt die

- betriebsbedingte Kündigung oder

- personenbedingte Kündigung (z.B. wegen Krankheit) oder

- verhaltensbedingte Kündigung

Die Überprüfung einer krankheitsbedingten Kündigung erfolgt in einem vom Bundesarbeitsgericht judizierten dreistufigen Schemata, welches u.a. danach differenziert, ob es sich um häufigere kurze Erkrankungen, oder aber um eine langandauernde Erkrankung handelt.

Damit Sie keinen Rechtsirrtümern unterliegen stehe ich Ihnen als Fachanwalt für Arbeitsrecht in Mannheim mit Rat und Tat zur Verfügung !



Eingestellt am 10.08.2011 von H. Himmelsbach
Trackback

Kommentar hinzufügen:

Ihr Kommentar wird nach Überprüfung veröffentlicht.
Ihre persönlichen Daten werden nicht angezeigt.
Ihr Name:
Ihr Kommentar:
Registrieren: E-Mail Benachrichtigung bei neuen Kommentaren.
Registrierte Nutzer können Benachrichtigungen per Email
anfordern, unseren Newsletter abonnieren und weitere
Informationen erhalten.
Spamschutz: Bitte geben Sie die Zeichen auf dem Bild ein.
Neu laden

Wie viele Zeichen befinden sich im Bild?


Bewertung: 0,0 bei 0 Bewertungen.
Wie hilfreich fanden Sie diese Informationen?
(1=wenig hilfreich, 5=sehr hilfreich)

Anwaltskanzlei
Dr. Himmelsbach & Partner GbR
Goethestraße 6
68161 Mannheim
Telefon: +49 621 10 40 80
Telefax: +49 621 10 43 27
E-Mail-Kontakt

Kanzlei Dr. Himmelsbach kontaktieren
Aktuelles

Neue Entscheidung des BAG zum Urlaubsrecht: Urlaubsverjährung nur bei vorherigem Hinweis des Arbeitgebers

Der gesetzliche Anspruch eines Arbeitnehmers auf bezahlten Jahresurlaub unterliegt der gesetzlichen...


Verbot der kurzzeitigen Vermietung von Eigentumswohnungen nur mit Zustimmung aller Wohnungseigentümer möglich

BGH Urteil vom 12. April 2019 – V ZR 112/18 Gegenstand der heute verkündeten Entscheidung des für ...