Urlaubsabgeltung - Zusage – Kündigungsschreiben

Leitsätze der aktuellen Entscheidung des LAG Köln:

1. Die Erklärung in einem Kündigungsschreiben, es werde eine bestimmte Anzahl von Urlaubstagen abgegolten, stellt ein deklaratorisches Schuldversprechen dar.

2. Ist die Anzahl der Urlaubstage aufgrund einer fehlerhaften Angabe im Personalabrechnungssystem zu hoch angegeben worden, so kann die Erklärung grundsätzlich weder angefochten werden, noch ist es dem Arbeitnehmer nach Treu und Glauben verwehrt, sich auf das Schuldversprechen zu berufen.

Landesarbeitsgericht Köln
Urteil vom 4.04.2012 – 9 Sa 797/11

Volltext der Entscheidung:

http://www.justiz.nrw.de/nrwe/arbgs/koeln/lag_koeln/j2012/9_Sa_797_11urteil20120404.html

Bei sämtlichen Fragen zum Thema Arbeitsrecht stehe ich Ihnen als Fachanwalt für Arbeitsrecht in Mannheim wie gewohnt mit Rat und Tat zur Seite !



Eingestellt am 25.05.2012 von H. Himmelsbach
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