Informationen zum Baurecht in Mannheim

Als Rechtsanwalt für Baurecht in Mannheim stehe ich Ihnen in sämtlichen baurechtlichen Angelegenheiten in der Beratung, außergerichtlichen Vertretung und Prozessführung zur Verfügung:

  • privates Baurecht
  • Überprüfung/Gestaltung von Bauverträgen
  • Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen wegen Mängel etc.
  • Beweissicherungsverfahren
Haben Sie Probleme mit Ihren Bauhandwerkern? Sind die neuen Fenster undicht, die Fliesen schief verlegt, schimmelt die Wärmedämmung oder tropfen die Wasserleitungen? Oder hat ein Architekt oder Bauingenieur vielleicht einen Fehler gemacht? Wurde falsches Material verwendet, die Statik falsch berechnet oder ein Plan falsch gezeichnet? Oder sind sie als Auftragnehmer ungerechtfertigten Schadenersatzansprüchen ausgesetzt? In allen diesen Fällen und vielen weiteren bin ich Ihr Ansprechpartner als Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt Privates Baurecht.

Bei einem Bauprojekt kann vieles schief gehen. Dies fängt mit der Planung durch den Architekten an. Oft ist auch ein Bauingenieur beteiligt, der etwa die Statik berechnet, ein Konzept für den Wärme-, Schall- und Feuchtigkeitsschutz entwickelt und die verwendeten Baustoffe im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften auswählt. Beim Bau selbst sind je nach Umfang des Projekts oft außer dem beauftragten Bauunternehmer noch mehrere Subunternehmer beteiligt, die dieser ausgewählt hat. Vieles kann schief gehen – von einer falschen Berechnung über die Verwendung von falschem oder minderwertigem Material bis zur unsachgemäßen Ausführung. Für den Bauherrn als Laien ist es oft schwer nachzuvollziehen, wer hier für einen bestimmten Bereich die Verantwortung trägt. Auch die anderen Baubeteiligten haben jedoch ein berechtigtes Interesse daran, nicht für einen Schaden haften zu müssen, den womöglich ein anderer verursacht hat. Ich vertrete Mandanten beider Seiten. Ihr Vorteil: Meine Kompetenz in allen Teilaspekten des privaten Baurechts.

Der Bereich der Baumängel ist ein kompliziertes Rechtsgebiet. Gerichtsverfahren erfordern in vielen Fällen die Hinzuziehung von Sachverständigen. Gesetzliche Regelungen finden sich im Werkvertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches. Oft wird anstelle dieser Regelungen die VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) in Bauverträge einbezogen. Die VOB enthält ebenfalls Regelungen darüber, wie es im Falle von Mängeln mit der Haftung bestellt ist.

Sprechen Sie mit mir – unabhängig davon, ob Sie Bauherr, Bauunternehmer oder Handwerksbetrieb sind. Im Rahmen eines ersten Beratungstermins besprechen wir gemeinsam Ihr Problem. Ich werde Ihnen erläutern, was für Rechte Sie haben, welche Rechte die Gegenseite hat und wie Ihr Problem gelöst werden kann. Vor Gericht oder im Rahmen einer außergerichtlichen Einigung vertrete ich Ihre Interessen.


Anwaltskanzlei
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