Kann die Entscheidung eines Arbeitgebers, die im Betrieb anfallende Arbeit nicht mehr mit eigenen Arbeitnehmern, sondern zukünftig durch selbständige Unternehmer durchführen zu lassen, den Ausspruch einer betriebsbedingten Kündigung gemäß § 1 Abs. 2 KSchG

Im entschiedenen Fall hat das BAG mit Urteil vom 13.3.2008- Az.: 2 AZR 1037/06 festgestellt, dass aufgrund der freien Unternehmerentscheidung des Arbeitgebers, bisher von Arbeitnehmern ausgeübte Tätigkeiten in Zukunft nicht mehr mit eigenen, sondern mit selbständigen Unternehmern ausführen zu lassen, das Beschäftigungsbedürfnis für die Arbeitnehmer entfallen ist mit der Folge, dass ein betriebsbedingter Kündigungsgrund vorliegt.

Diese Unternehmerentscheidung war nach dem Urteil des BAG nicht willkürlich oder sonst missbräuchlich, sondern beruhte auf nachvollziehbaren Erwägungen.

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht in Mannheim stehe ich Ihnen gerne bei der Beratung bzw. Vertretung in sämtlichen arbeitsrechtlichen Fragen zur Seite.



Eingestellt am 23.06.2008 von H. Himmelsbach
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