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Kündigung wegen Internet-Surfen am Arbeitsplatz ?
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in einer aktuellen Entscheidung diese Frage beantwortet und hierzu festgestellt, dass auch für den Fall, dass die private Nutzung des Internets im Betrieb des Arbeitsgebers nicht untersagt ist, das Internet-Surfen eine erhebliche arbeitsvertragliche Pflichtverletzung darstellen und den Arbeitgeber auch ohne vorherige Abmahnung zum Ausspruch einer verhaltensbedingten Kündigung nach § 1 Abs. 2 KSchG berechtigen kann.
BAG Urteil vom 31.05.2007 - 2 AZR 200/06
BAG Urteil vom 07.07.2005 - 2 AZR 581/04
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Eingestellt am 06.11.2007 von H. Himmelsbach , letzte Änderung: 07.11.2007
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