<< Aktuelles Urteil des BAG zu einem... Verdeckte Videoüberwachung | Aktuelle Entscheidung des BAG zur... tehenden Arbeitsverhältnis >> |
Neue Entscheidung des BGH zum Wohnungseigentumsrecht: Ordnungsmäßige Verwaltung gemäß § 21 IV WEG: Kann der Anspruch darauf verjähren?
Der Anspruch des Wohnungseigentümers auf ordnungsmäßige Verwaltung ist grundsätzlich unverjährbar.
BGH, Urteil vom 27.04.2012 - V ZR 177/11
vorhergehend:
LG Köln, 30.06.2011 - 29 S 159/10
Anmerkung/ Praxishinweis:
Der BGH hat in dieser Entscheidung zutreffend festgestellt, dass der Anspruch des Wohungseigentümers auf eine ordnungsgemäße Verwaltung als Kernsatz des WEG eine gleichsam ständig neu entstehende Dauerverpflichtung ist, die nicht der Verjährung unterliegt.
Bei weitergehenden Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Auswirkung dieser Entscheidung auf die Praxis und sämtlichen WEG rechtlichen Fragen stehe ich Ihnen wie gewohnt als Fachanwalt für Miet- und WEG Recht in Mannheim zur Verfügung.
Eingestellt am 26.06.2012 von H. Himmelsbach
Trackback
Anwaltskanzlei
Dr. Himmelsbach & Partner GbR
Goethestraße 6
68161 Mannheim
Telefon: +49 621 10 40 80
Telefax: +49 621 10 43 27
E-Mail-Kontakt
Der gesetzliche Anspruch eines Arbeitnehmers auf bezahlten Jahresurlaub unterliegt der gesetzlichen...
BGH Urteil vom 12. April 2019 – V ZR 112/18 Gegenstand der heute verkündeten Entscheidung des für ...
Kommentar hinzufügen:
Ihre persönlichen Daten werden nicht angezeigt.