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		<title>Kommentare zu Schluss mit den Rechtsirrtümern Teil 3: Arbeitsrecht Abmahnung Kündigung</title>
		<link>http://www.anwaelte-dr-himmelsbach.de/News</link>
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Rechtsirrtum: Vor Ausspruch einer Kündigung bedarf es immer drei vorangegangener Abmahnungen ! Bei dieser Annahme handelt es sich wiederum um einen leider weit verbreiteten Rechtsirrtum. Mit einer Abmahnung rügt der Arbeitgeber...</description>
		<language>de-de</language>
		<pubDate>Thu, 01 Jan 1970 01:00:00 +0100</pubDate>
		<docs>http://blogs.law.harvard.edu/tech/rss</docs>
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