Schluss mit den Rechtsirrtümern Teil 6: Keine Kündigung während des Urlaubs

Bei dieser Annahme handelt es sich wiederum um einen leider immer noch weit verbreiteten Rechtsirrtum, der sowohl auf Arbeitgeber- als auch auf Arbeitnehmerseite anzutreffen ist.

Der Arbeitgeber darf selbstverständlich auch kündigen, wenn sich der Arbeitnehmer im Urlaub befindet.

Für den Ausspruch einer Kündigung während des Urlaubs gelten die selben gesetzlichen Voraussetzungen wie für eine "normale" Kündigungserklärung. So ist z. B. zwingend die Schriftform gemäß & 623 BGB einzuhalten. Zu etwaigen Problemen kann es in der Praxis bei der der Frage kommen, wann die Kündigung dem Betroffenen zugegangen ist. Denn erst mit dem tatsächlichen Zugang der Kündigungerklärung wird der Lauf der Kündigungsfrist und der dreiwöchigen Klagefrist in Kraft gesetzt.

Damit Sie nicht in die Verlegenheit geraten derartigen Rechtsirrtümern zu unterliegen, stehe ich Ihnen als Fachanwalt in Mannheim wie gewohnt mit Rat und Tat zur Seite.



Eingestellt am 30.09.2011 von H. Himmelsbach
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