<< Schluss mit den Rechtsirrtümern Teil 5:... h geschlossen werden | Schluss mit den Rechtsirrtümern Teil 7:... s anderen Ehepartners >> |
Schluss mit den Rechtsirrtümern Teil 6: Keine Kündigung während des Urlaubs
Der Arbeitgeber darf selbstverständlich auch kündigen, wenn sich der Arbeitnehmer im Urlaub befindet.
Für den Ausspruch einer Kündigung während des Urlaubs gelten die selben gesetzlichen Voraussetzungen wie für eine "normale" Kündigungserklärung. So ist z. B. zwingend die Schriftform gemäß & 623 BGB einzuhalten. Zu etwaigen Problemen kann es in der Praxis bei der der Frage kommen, wann die Kündigung dem Betroffenen zugegangen ist. Denn erst mit dem tatsächlichen Zugang der Kündigungerklärung wird der Lauf der Kündigungsfrist und der dreiwöchigen Klagefrist in Kraft gesetzt.
Damit Sie nicht in die Verlegenheit geraten derartigen Rechtsirrtümern zu unterliegen, stehe ich Ihnen als Fachanwalt in Mannheim wie gewohnt mit Rat und Tat zur Seite.
Eingestellt am 30.09.2011 von H. Himmelsbach
Trackback
Anwaltskanzlei
Dr. Himmelsbach & Partner GbR
Goethestraße 6
68161 Mannheim
Telefon: +49 621 10 40 80
Telefax: +49 621 10 43 27
E-Mail-Kontakt
Der gesetzliche Anspruch eines Arbeitnehmers auf bezahlten Jahresurlaub unterliegt der gesetzlichen...
BGH Urteil vom 12. April 2019 – V ZR 112/18 Gegenstand der heute verkündeten Entscheidung des für ...
Kommentar hinzufügen:
Ihre persönlichen Daten werden nicht angezeigt.