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		<title>Kommentare zu Schluss mit den Rechtsirrtümern Teil 9 : Bei jedem Mangel/Fehler der Kaufsache liegt immer automatisch ein Gewährleistungsfall vor  ! </title>
		<link>http://www.anwaelte-dr-himmelsbach.de/News</link>
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Diese Annahme ist unzutreffend. Es ist ein weitverbreiteter Irrtum, dass die gesetzliche Gewährleistung sämtliche Mängel bzw. Fehler abdeckt, welche innerhalb der gesetzlichen Frist von in der Regel zwei Jahren auftreten. Die...</description>
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		<pubDate>Thu, 01 Jan 1970 01:00:00 +0100</pubDate>
		<docs>http://blogs.law.harvard.edu/tech/rss</docs>
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