Tagesarchiv für den 08.Februar 2012
Aktuelle Entscheidung des LAG Baden- Württemberg zum Thema Arbeitsunfähigkeit und dem Verfall von Urlaubsansprüchen
Urlaubsansprüche gehen bei durchgehender Arbeitsunfähigkeit spätestens 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres unter und sind bei einer späteren Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht abzugelten
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