Tagesarchiv für den 09.Februar 2012
Landesarbeitsgericht Hessen: Wer mit seinem Diensthandy wiederholt private Gespräche führt, muss mit einer fristlosen Kündigung rechnen !
Wer mit seinem Diensthandy wiederholt private Gespräche führt, muss mit einer fristlosen Kündigung rechnen. Dies gilt- wie im entschiedenen Fall- auch dann, wenn aufgrund der langen Betriebszugehörigk...
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