Informationen vom Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht in Mannheim
- umfassende Beratung bei der Gestaltung von Miet- und Immobilienkaufverträgen
- Wohnraummietrecht
- Gewerbliches Mietrecht/Geschäftsraummietrecht
- Pachtrecht
- Maklerrecht
- Wohnungseigentumsrecht (WEG)
- Jahresabrechnung / Wirtschaftsplan
- Beschlussanfechtung
- bauliche Veränderung
- Grundstücksrecht
- Nachbarrecht
Aber auch als Vermieter können Sie sich an mich wenden, denn ich lege Wert darauf, beide Seiten zu vertreten – dadurch können Sie von meiner Erfahrung in allen Aspekten des Mietrechts profitieren. Wenn Sie also wasserdichte Mietverträge schließen wollen, einer ihrer Mieter durch Vertragsverletzungen auffällt oder nicht zahlt, wenn Sie eine rechtssichere Kündigung durchführen, gegen Mietnomaden vorgehen oder eine unberechtigte Mietminderung unterbinden wollen – wenden Sie sich an mich.
Ebenso bin ich Ihr Ansprechpartner, wenn Sie Wohnungseigentümer sind. Streitigkeiten im Bereich des Wohnungseigentumsrechts werden heute oft zum Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen. Als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht vertrete ich auch Ihre Interessen in allen Fragen, die eine Eigentümergemeinschaft betreffen – ob es um die Teilungserklärung, die Einhaltung der Formalien einer Eigentümerversammlung, um Baumaßnahmen, um die Anfechtung von Abstimmungen oder um die korrekte Verwaltung des Wohneigentums geht.
Zwischen Mietern und Vermietern und auch im Bereich des Wohnungseigentumsrechts wird viel gestritten und prozessiert. Oft könnte ein Streit bei kompetenter anwaltlicher Beratung schon im Vorfeld vermieden werden – wenn es zum Beispiel um die korrekte Durchführung einer Eigentümerversammlung oder das rechtssichere Verfassen von Mietverträgen für ein bestimmtes Mietobjekt geht. Ist es einmal zur Auseinandersetzung gekommen, sind die Fronten schnell verhärtet. Bei Mängeln der Mietwohnung (wie etwa Schimmel) kann oft nur ein teurer Gutachter die Verantwortungsfrage klären. Dank meiner Spezialisierung auf das Mietrecht kenne ich die aktuelle Rechtsprechung und kann Ihnen sowohl bei der Beurteilung der Erfolgsaussichten einer Klage als auch bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite stehen.
Die Bezeichnung „Fachanwalt“ bedeutet, dass ich auf meinem Rechtsgebiet besondere Kenntnisse erworben und nachgewiesen habe. Diese Berufsbezeichnung wird durch die Rechtsanwaltskammer nach der Fachanwaltsordnung verliehen. Voraussetzung sind drei Jahre Anwaltszulassung in den letzten sechs Jahren vor Antragstellung sowie der Nachweis besonderer Fachkenntnisse. Dazu müssen Kurse besucht und Prüfungen absolviert werden. Auch regelmäßige Fortbildungen im jeweiligen Fachbereich sind vorgeschrieben.
Sprechen Sie mit mir – unabhängig davon, ob Sie Mieter, Vermieter oder Eigentümer sind. Auch für Probleme im gewerblichen Mietverhältnis bin ich Ihr kompetenter Ansprechpartner. Im Rahmen eines ersten Beratungstermins besprechen wir gemeinsam Ihr Problem. Ich werde Ihnen erläutern, was für Rechte Sie haben, welche Rechte die Gegenseite hat und wie Ihr Problem gelöst werden kann. Vor Gericht oder im Rahmen einer gütlichen außergerichtlichen Einigung vertrete ich Ihre Interessen.
Anwaltskanzlei
Dr. Himmelsbach & Partner GbR
Goethestraße 6
68161 Mannheim
Telefon: +49 621 10 40 80
Telefax: +49 621 10 43 27
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