Tagesarchiv für den 23.Mai 2011
Die Nichteinhaltung der Kündigungsfrist sollte innerhalb der 3 Wochen Frist des § 4 Satz 1 KSchG vor dem Arbeitsgericht geltend gemacht werden
Das Bundesarbeitsgericht (5 AZR 700/09) hat durch Urteil vom 01.09.2010 entschieden, dass ein Arbeitnehmer bei einer ordentlichen Arbeitgeberkündigung die Nichteinhaltung der objektiv richtigen Kündig...
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