Anwaltskanzlei
Dr. Himmelsbach & Partner GbR
Goethestraße 6
68161 Mannheim
Telefon: +49 621 10 40 80
Telefax: +49 621 10 43 27
E-Mail-Kontakt
Ist die Installation einer Videoüberwachung in einer Wohnungseigentümergemeinschaft zulässig ?
Der BGH hat in einer aktuellen Entscheidung (BGH, Urteil vom 21.10.2011 - V ZR 265/10) zu der Recht...
Bereits seit dem Jahr 2004 gibt es innerhalb der Europäischen Union eine Verordnung bzw. ein Gesetz...
| << Kann der Arbeitgeber bei einem... itsverhältnisses aussprechen ? | Bundesverfassungsgericht erklärt... eilung für verfassungswidrig >> |
Welche Anforderungen sind bei einem Austausch des Fußbodenbelags im Altbau an den Trittschallschutz zu stellen ?
Der BGH hat entschieden ( BGH Urteil vom 17.06.2009, VIII ZR 131/08), dass bei einem bloßen Austausch des Fußbodenbelags in der Oberwohnung der Mieter nicht verlangen kann, dass die Maßnahme so durchgeführt wird, dass der Trittschallschutz anschließend den höheren Anforderungen der zur Zeit des Austauschs geltenden DIN Normen genügt.
Die damit verbundenen Eingriffe in die Gebäudesubstanz sind -anders als in dem bereits entschiedenen Fall ( BGH NJW 1995, S. 218)des erstmaligen Ausbaus einer Dachgeschosswohnung- mit einem Neubau oder einer grundlegenden Veränderung des Gebäudes nicht vergleichbar.
Für sämtliche Miet- und wohnungseigentumsrechtlichen Fragen stehe ich Ihnen als Fachanwalt für Miet- und WEG Recht nach Terminsabsprache unter der Tel.Nr.: 0621-104080 gerne zur Verfügung.
Eingestellt am 29.10.2009 von H. Himmelsbach
Trackback




Kommentar hinzufügen:
Ihre persönlichen Daten werden nicht angezeigt.