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Aktuelle Entscheidung des BAG zum Thema betriebsbedingte Kündigung: Die bloße Behauptung des Wegfalls einer Hierachieebene genügt nicht !
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass Arbeitgeber eine ordentliche, betriebsbedingte Kündigung nicht ohne Weiteres auf den Wegfall einer Hierarchieebene stützen können. In solchen Fällen gelten nämlich erhöhte Anforderungen an die Darlegungslast. [BAG, Urteil vom 24.05.2012 Aktenzeichen: 2 AZR 124/11
Für sämtliche Fragen aus dem Bereich Arbeitsrecht stehe ich Ihnen als Fachanwalt für Arbeitsrecht in Mannheim gerne zur Verfügung !
Eingestellt am 28.11.2012 von H. Himmelsbach
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