Reiserecht
Dasselbe gilt für die Geltendmachung und Durchsetzung von Entschädigungsanprüchen /Ausgleichszahlungen bei Flugverspätung oder -annullierung nach der Fluggastrechteverordnung.
Nach der EU-Verordnung Nr. 261/2004/EG, der sog. Fluggastrechteverordnung haben Fluggäste bei Annullierung des Fluges und auch bei großen Flugverspätungen unter Umständen Anspruch auf Ausgleichszahlungen gegen die ausführende Fluggesellschaft. Diese Entschädigung beträgt je nach Flugentfernung zwischen 250,- Euro und 600,- Euro pro Fluggast, und zwar völlig unabhängig vom Preis des Flugtickets.
Bei sämtlichen Fragen zu Ihrer Flugverspätung oder Flugannulierung und der Durchsetzung Ihrer Ansprüche stehen wir Ihnen als Rechtsanwälte / Fachanwälte in Mannheim jerzeit gerne zur Verfügung.
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