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Erfolgreiche Geltendmachung von Entschädigungs- Ausgleichsansprüchen nach der Fluggastrechte Verordnung 261/2004 im Fall der Nichtbeförderung / Annullierung oder Verspätung von Flügen
Diese Verordnung schützt den Passagier / Fluggast im Fall einer Verspätung, Umbuchung, Annullierung oder bei einem überbuchten Flug und bestimmt, auf welche Ausgleichsleistung Sie Anspruch haben. Im Einzelfall haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Ausgleichszahlung in Höhe von bis zu 600 € pro Person und das völlig unabhängig von den tatsächlichen Kosten für das Flugticket.
Die EG Verordnung 261/2004 gilt für alle Flüge innerhalb der Europäischen Union, alle Flüge die aus Europa abfliegen und alle Flüge nach Europa, sofern das ausführende Luftfahrtunternehmen ein Luftfahrtunternehmen der Europäischen Gemeinschaft ist.
Rechtsanwalt Hubertus Himmelsbach konnte bereits einigen Mandanten bei der erfolgreichen Geltendmachung ihrer Ausgleichsansprüche nach der EU Verordnung unterstützend zur Seite stehen, wobei zahlreiche Urteile gegen namhafte Flugunternehmen erwirkt werden konnten.
Eingestellt am 17.01.2012 von H. Himmelsbach
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