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Störung durch Nachbarwohnung infolge Änderung des Fußbodenaufbaus (Trittschall)
Hat der Veräußerer der Eigentumswohnung die verkaufte Wohnung verändert (in dem vorliegenden Fall durch den Einbau eines Laminatfußbodens) und kommt es infolge eines fehlerhaften Fußbodenaufbaus zu Trittschall-beeinträchtigungen ist der Käufer /Erwerber der Wohnung bloßer Zustandsstörer und daher nicht zur Störungsbeseitigung verpflichtet.
Es kann allenfalls eine Duldungsverpflichtung des Erwerbers zur Beseitigung der Störungsursache in Betracht kommen, die zunächst von der Eigentümergemeinschaft beschlossen werden müsste.
Zu allen miet- und wohungseigentumsrechtlichen Fragen stehe ich Ihnen als Fachanwalt für Miet- und Wohungseigentumsrecht in Mannheim und Umgebung nach Terminsabsprache unter der Tel.: 0621- 104080 gerne zur Verfügung.
Eingestellt am 07.11.2007 von H. Himmelsbach , letzte Änderung: 07.11.2007
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