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Aktuelle Entscheidungen zum Thema Formmangel: Die Kündigung eines Arbeitsvertrages mit Computerunterschrift oder e-mail ist nichtig !
(LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 08.02.2012, 6 Sa 422/11)
Eine Kündigung per E-Mail ist selbst dann formunwirksam, wenn sich der Arbeitgeber darauf beruft, der Arbeitnehmer habe zugesagt die Kündigung in dieser Form zu akzeptieren.
(LAG Düsseldorf, Urteil vom 25.06.2012, 14 Sa 185/12)
Für sämtliche Fragen aus dem Bereich des Arbeitsrechts steht Ihnen Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Hubertus Himmelsbach
in Mannheim gerne zur Verfügung.
Eingestellt am 17.10.2012 von H. Himmelsbach
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