<< Kann trotz langer Ehedauer der... rhaltsrecht / Unterhaltsreform | Hat der Mieter das Recht gegen eine... nterlassung / Beseitigung >> |
Wie wird nach der Unterhaltsreform 2008 das Kindergeld bei dem Kindesunterhalt berücksichtigt ?
Bezieht der Unterhaltsberechtigte das Kindergeld, so sind die Tabellenbeträge um 77 € zu reduzieren. Wird das Kindergeld noch an den Unterhaltspflichtigen ausgezahlt, so erhöhen sich die Tabellenbeträge um 77 €.
Bei volljährigen Kindern ist das gesamte Kindergeld d.h.
154 € auf den Tabellenbetrag anzurechnen.
Zu allen Fragen des neuen Unterhaltsrechts stehe ich Ihnen als Fachanwältin für Familienrecht in Mannheim und Umgebung nach Terminsabsprache unter der Tel.: 0621-104080 gerne zur Verfügung.
Eingestellt am 23.02.2008 von H. Himmelsbach
Trackback
Anwaltskanzlei
Dr. Himmelsbach & Partner GbR
Goethestraße 6
68161 Mannheim
Telefon: +49 621 10 40 80
Telefax: +49 621 10 43 27
E-Mail-Kontakt
BGH Urteil vom 12. April 2019 – V ZR 112/18 Gegenstand der heute verkündeten Entscheidung des für ...
Die Leitsätze dieser aktuellen BGH Entscheidung lauten wie folgt: a)Ist dem Vermieter in einem...
Kommentar hinzufügen:
Ihre persönlichen Daten werden nicht angezeigt.